BVL: Teilwiderruf der Zulassung von Infinito

Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Infinito mit dem Wirkstoff Fluopicolide hinsichtlich einzelner Anwendungen im Haus- und Kleingarten.

Teilwiderruf von Infinito mit dem Wirkstoff Fluopicolide. Bild: GABOT.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 12. Februar 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Infinito (Zul.-Nr.: 025876-00) mit dem Wirkstoff Fluopicolide für die unten aufgeführten Anwendungen im Haus- und Kleingarten widerrufen. Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterungen:

  • Bayer Garten Gemüse-Pilzfrei Infinito (Zul.-Nr.: 025876-60)
  • Phyto Gemüse-Pilzfrei (Zul.-Nr.: 025876-61)

Der Teilwiderruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

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