Bundestag: Dürreversicherungen werden begünstigt

Der Katalog der wetterbedingten Elementargefahren im Versicherungsteuergesetz wird um die Gefahr der Dürre erweitert.

Nun können Versicherungen gegen Dürreschäden unter dieselben steuerrechtlichen Konditionen genommen werden, wie sie für andere Wetterelementargefahren gelten. Bild: GABOT.

Anzeige

Der Finanzausschuss hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nummer 848/2012 (19/15665) zugestimmt. Damit sollen Risiken durch zentrale Gegenparteien (Central Counterparty - CCP), die bei Transaktionen mit verschiedenen Finanzinstrumenten zwischen die Vertragsparteien treten, in Zukunft besser abgedeckt werden. Für den Gesetzentwurf stimmten neben den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen. AfD-Fraktion und Fraktion Die Linke enthielten sich.

Zuvor waren noch von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderungsanträge beschlossen worden. Zu den wichtigsten Ergänzungen des Gesetzes gehört die Erweiterung des Katalogs der wetterbedingten Elementargefahren im Versicherungsteuergesetz um die Gefahr der Dürre. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Versicherungen gegen Dürreschäden unter dieselben steuerrechtlichen Konditionen zu nehmen, wie sie für andere Wetterelementargefahren gelten. Die Maßnahme gilt rückwirkend ab 01. Januar 2020. In der Begründung des Koalitionsantrags wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bereits mit dem Verkehrssteueränderungsgesetz vom 5. Dezember 2012 auf die Auswirkungen des Klimawandels reagiert und die für die Hagelversicherung bestehende versicherungssteuerliche Begünstigung auf andere Wetterelementargefahren wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmung ausgeweitet habe.

Außerdem fügte die Koalition steuerrechtliche Änderungen bei Anteilsausgabe oder -rücknahme von Investmentfonds in den Gesetzentwurf ein. Der eigentliche Entwurf sieht unter anderem die Einrichtung eines Ausfallfonds vor. Daneben soll jede zentrale Gegenpartei ausreichend vorfinanzierte Eigenmittel bereithalten. Ziel müsse es sein, Maßnahmen festzulegen, die die Finanzstabilität bewahren und gleichzeitig die Kosten eines Ausfalls einer CCP für die Steuerzahler minimieren. Aufsichts- und Abwicklungsbehörden müssten mit Befugnissen ausgestattet sein, die sie in die Lage versetzen würden, auf eine mögliche Abwicklung einer CCP und auf den koordinierten Umgang mit einer in Schieflage geratenen CCP reagieren zu können, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. (hib/HLE)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.