Bundestag: Antrag gegen missbräuchliche Abmahnungen

Missbräuchliche Abmahnungen sind Thema eine Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne.

Missbräuchliche Abmahnungen sind Thema eine Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne.

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Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der für Transparenz und Rechtssicherheit sorgt. Die missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen soll präziser definiert werden und Abgemahnte sollen befähigt werden, fundierte Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll der Entwurf die Möglichkeit schaffen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gerichtlich überprüfen zu lassen und überhöhte Abmahnkosten im Nachhinein zurückfordern zu können.

Hintergrund des Antrags ist ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium für ein "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" vom 11.09.2018, der zweifelhafte Geschäftspraktiken verschiedener Abmahner weiter eindämmen soll. Wie die Abgeordneten schreiben, werde nach Einschätzung von Gewerbetreibenden, Vereinen und Verbänden unseriösen Abmahnpraktiken mit den bisherigen gesetzlichen Maßnahmen noch nicht hinreichend entgegen getreten. Die im Referentenentwurf geplanten Maßnahmen würden überwiegend als ungeeignet eingeschätzt. (hib/mwo)

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