Bundeskartellamt: Genossenschafts-Leitlinien veröffentlicht

Das Bundeskartellamt hat Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht veröffentlicht.

Der Sitz des Bundeskartellamtes in Bonn. Bild: Bundeskartellamt.

Anzeige

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Genossenschaften ermöglichen es gerade kleineren Unternehmen, ihre Stellung im Markt zu stärken. Sie spielen in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens in Deutschland eine wichtige Rolle und führen häufig auch zu einer Belebung des Wettbewerbs. Die besondere Organisationsform im genossenschaftlichen Verbund führt aber auch zu kartellrechtlichen Fragestellungen. Mit diesen Leitlinien wollen wir vor allem kleinen und mittelgroßen Genossenschaften Hinweise an die Hand geben, um besser einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen zulässiger Kooperation einerseits und kartellrechtlich verbotenem Verhalten andererseits verläuft.“

Die Leitlinien erläutern anhand von Praxisbeispielen den Hintergrund, Zweck und die Reichweite des Kartellverbots und stellen die möglichen Spielräume für die genossenschaftliche Arbeit dar. Dabei wird Bezug genommen auf relevante Entscheidungen des Bundeskartellamts und der Europäischen Kommission. Außerdem enthalten die Leitlinien auch Orientierungshilfen bezüglich neuer digitaler Vertriebs- und Kooperationsformen.

Vor dem Hintergrund vergangener Verfahren des Bundeskartellamts im Zusammenhang mit genossenschaftlich organisierten Unternehmen und mit Blick auf den Strukturwandel im Agrarhandelsbereich sowie das Erstarken des Online-Handels, sah der Koalitionsvertrag 2018 den Erlass der nun vorgelegten Leitlinien vor. Der heutigen Veröffentlichung ging eine öffentliche Konsultation eines ersten Entwurfs der Leitlinien voraus (siehe Pressemitteilung vom 4. Mai 2021). Die zahlreichen Stellungnahmen von unterschiedlichen Marktteilnehmern und interessierten Kreisen hat das Bundeskartellamt ausgewertet und berücksichtigt. Die Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes. (Bundeskartellamt)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.