Belgien: Wettbewerbsbehörde genehmigt Zusammenschluss

Am 11. September 2023 hat die belgische Wettbewerbsbehörde (BMA) den Zusammenschluss genehmigt, durch den BelOrta CV die alleinige Kontrolle über Belgische Fruitveiling CV erwirbt.

Die Belgische Wettbewerbsbehörde genehmigt den Erwerb der Belgischen Fruitveiling durch BelOrta.

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Der Zusammenschluss zwischen BelOrta CV und der Belgischen Fruitveiling CV wurde am 24. August 2023 angemeldet und die Anwendung des vereinfachten Verfahrens wurde beantragt.

BelOrta CV mit Sitz in Sint-Katelijne-Waver ist im Bereich des Verkaufs von Obst und Gemüse tätig. BelOrta hat Niederlassungen in Sint-Katelijne-Waver, Visé, Fernelmont, Sint-Truiden, Zellik und Borgloon. Die Belgische Fruitveiling CV (BFV) mit Sitz in Sint-Truiden ist hauptsächlich im Verkauf von (Hart-)Obst tätig und versteigert nur eine begrenzte Menge an Gemüse. BFV hat Niederlassungen in Sint-Truiden, Glabbeek, Zoutleeuw und Vrasene.

Beide Parteien verkaufen ihre Produkte an Export- und Importunternehmen, Einzelhändler, Großhändler, Einzelhändler und die verarbeitende Industrie. Sie organisieren nicht nur den Verkauf der Produkte ihrer Partner, sondern erbringen auch unterstützende Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Produktentwicklung, Logistik, Finanzen und Verwaltung, Qualitätskontrolle, Informations- und Kommunikationstechnologie und andere Dienstleistungen wie Kühlung, Sortierung und Verpackung.

In seiner Entscheidung vom 11. September 2023 stellt das BMA fest, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens erfüllt sind und dass der angemeldete Zusammenschluss keinen Anlass zu Beanstandungen gibt.

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