BDP: Handlungsbedarf bei Nachbauregelung

Im Vorfeld des Welttages des geistigen Eigentums am 26. April 2017 weist der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) auf die Bedeutung von Schutzrechten für die Pflanzenzüchtung hin.

Der BDP sieht Handlungsbedarf bei der Nachbauregelung.

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Die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland baut zu großen Teilen auf dem Produktionsfaktor Saatgut auf und erwirtschaftet damit einen Gesamtwert von 50 Mrd. Euro. „Züchtungsunternehmen investieren mehr als 15% ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung und legen damit den Grundstein für die effiziente und nachhaltige Produktion auf deutschen Äckern und im Stall“, er läutert Dr. Carl-Steph an Schäfer, Geschäftsführer des BDP.

Investitionen in neue Sorten können nur erfolgen, wenn der finanzielle Rückfluss über Lizenzeinnahmen gesichert ist. Großen Handlungsbedarf bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen die Züchter im Bereich der Nachbauregelung. „Sie muss praktikabel und praxisnah ausgerichtet werden. Nur so ist der Sortenschutz umfassend wirksam “, betont Schäfer. Mit Nachbau bezeichnet man den Einsatz der eigenen Ernte zur Wiederaussaat im eigenen Betrieb. In diesem Saatgut steckt weiterhin das geistige Eigentum der Züchter, für dessen Nutzung der Sortenschutz eine sogenannte Nachbaugebühr vorsieht, die der Landwirt entrichten muss.

Der Sortenschutz als primäres Schutzrecht für die Pflanzenzüchtung ermöglicht Züchtern das Weiterzüchten mit geschützten Sorten ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers und ist mit einem Open-Source-System vergleichbar. „In Ergänzung zum Sortenschutz ist der restriktivere Patentschutz für technische Erfindungen in der Pflanzenzüchtung wichtig. Die beiden Schutzsysteme müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, um Innovationen optimal zu stimulieren“, unter streicht Schäfer. (BDP)

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