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BayWa: Kommission genehmigt Gemeinschaftsunternehmen
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Das Vorhaben bezieht sich in erster Linie auf die Erzeugung, Vermarktung und den Vertrieb von Beeren im Europäischen Wirtschaftsraum.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das angemeldete Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da das Gemeinschaftsunternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum nur in geringem Umfang tätig ist und die gemeinsame Marktstellung der Unternehmen durch die geplante Übernahme begrenzt ist. Das angemeldete Vorhaben wurde im Rahmen des vereinfachten Fusionskontrollverfahrens geprüft.
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