Bayer: Neonikotinoidverbot ist "schlechter Deal"

Neonikotinoidverbot - ein trauriger Tag für Landwirte und ein schlechter Deal für Europa.

Der Verlust von mit Neonikotinoiden gebeiztem Saatgut wird große Auswirkungen auf die europäischen Zuckerrübenanbauer haben.

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Die am 27. April 2018 gefällte Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten, die Verwendung von Neonikotinoiden auf Gewächshaus-Kulturen zu beschränken, ist ein schlechter Deal für die europäische Landwirtschaft und die Umwelt, ohne dass sie den Bienen oder anderen Bestäubern nützt. Die Entscheidung wird die Möglichkeiten europäischer Landwirte, gegen verheerende Schädlinge vorzugehen, weiter einschränken. Für viele dieser Schädlinge gibt es zudem keine alternative Bekämpfungsmethode.

Bayer ist weiterhin davon überzeugt, dass die Beschränkungen nicht gerechtfertigt sind, weil Neonikotinoide bei sachgerechter Verwendung sicher sind. Selbst nach den extrem konservativen Beurteilungskriterien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA wurden in den jüngsten Berichten zur Bewertung des Bienenrisikos (1) für zahlreiche Neonikotinoidanwendungen keine hohen Risiken festgestellt. So wurden für Honigbienen nur geringe Risiken ermittelt, und auch für Wildbienen ergab sich in den meisten Fällen ein geringes Risiko.

Bemerkenswert ist aus der Sicht von Bayer, dass wieder einmal ohne vorherige gründliche Folgenabschätzung rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Abgesehen von den Kosten für die europäischen Landwirte haben die Beschränkungen schon jetzt erhebliche unerwünschte Folgen: ein Mangel an Alternativen, mehr Spritzanwendungen, die zu mehr CO2-Emissionen führen, ein höheres Risiko resistenter Schadinsekten und die Rückkehr zu älteren, weniger wirksamen Chemikalien.

Zahlreiche aktuelle Studien, u. a. von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (2), haben die Auswirkungen dieser Beschränkungen aufgezeigt. Nach derzeitigem Stand werden die europäischen Anbieter von Pflanzenschutzprodukten keine zugelassenen Beizmittel oder Insektizide für die Bodenanwendung als Ersatz für die noch zugelassenen Anwendungen von Imidacloprid und Clothianidin anbieten können.

Verwunderlich ist, dass die Mitgliedstaaten ausgerechnet jetzt aufgefordert wurden, eine Entscheidung zu treffen, obwohl das Urteil in dem laufenden Verfahren zur Rechtsgrundlage der Beschränkungen aus dem Jahr 2013 noch erwartet wird; das Gericht hat dieses für den 17. Mai angekündigt. Denn eine Aufhebung der bestehenden Beschränkungen hätte ja weitreichende Auswirkungen auf die rechtliche Begründung weiterer Beschränkungen.

Die Beschränkungen sollen die angeblichen Risiken für die Bienengesundheit eindämmen. Bayer liegt das Wohl der Bienen am Herzen. Sie sind wichtig für die Bestäubung vieler Ackerkulturen. Durch ein Verbot von Substanzen, mit denen die Landwirte ein breites Spektrum verheerender Schädlinge wirksam in den Griff bekommen können, ist ihnen aber nicht geholfen. Dafür gibt es andere Mittel und Wege, die Gesundheit der Bestäuberinsekten zu fördern - zum Beispiel indem man das Nahrungsangebot oder die natürlichen Lebensräume für sie verbessert sowie eine effiziente Varroakontrolle.

Als führendes Unternehmen der Agrarwirtschaft hat Bayer ein ureigenes Interesse an der Bestäubergesundheit. Deshalb arbeitet das Unternehmen mit Partnern rund um den Globus daran, Lebensraum und Nahrungsgrundlage von Bestäubern zu verbessern sowie die entscheidenden wissenschaftlichen Faktoren für ihre Gesundheit besser zu verstehen. Außerdem kümmern wir uns darum, die Kommunikation mit dem Landwirt bzw. dem Imker zu verbessern, um eine sachgerechte Anwendung unserer Produkte sicherzustellen. (Quelle: Bayer)

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