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Baumpflege: Baustellensicherung mit einkalkulieren
Baumpfleger sind umsichtig und setzen Hinweise zur Arbeitssicherheit gut um. Dies bescheinigte Carsten Beinhoff von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) den Mitgliedern des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) bei ihrer Jahrestagung in Grünberg vom 20. bis 22. April 2018.
Die überwiegende Anzahl von öffentlichen Ausschreibungen in der Baumpflege sind mangelhaft. Sie entsprechen in der Regel nicht den Vorgaben der VOB/VOL und der ZTV-Baumpflege. Die ZTVBaumpflege 2017 beschreibt im Abschnitt 0 wie eine ordnungsgemäße Maßnahmenbeschreibung im Zuge einer Leistungsbeschreibung gemäß VOB §7 und VOL §8 erfolgen soll. Der Fachverband geprüfter Baumpfleger fordert alle ausschreibenden Stellen ihren verpflichtenden Vorgaben nachzukommen und die Unternehmen auf, korrekte Ausschreibungen einzufordern.
Beinhoff hielt mit Markus Breithaupt von den Baumgenossen einen Vortrag zu „Beinaheunfällen“. Die Baumpfleger appellierten an ihre Kollegen, Beinaheunfälle zu dokumentieren. Diese Unfälle müssen präventiv im Betrieb besprochen werden, um nicht aus einem Beinaheunfall einen reellen Unfall geschehen zu lassen. Auf Wunsch kann der Sicherheitstechnische Dienst oder der Technische Aufsichtsdienst der SVLFG eingebunden werden, um auch für alle Betriebe entsprechende Konsequenzen für die Präventionsarbeit daraus abzuleiten. In der Diskussion wurde deutlich, dass eine Höhenrettung oft nicht in der notwendigen Zeitspanne eintrifft. Der Fachverband rät daher allen Mitgliedern, der örtlichen Feuerwehr die eigenen Baumkletterer für Notfälle als Kontaktpersonen zu benennen. „Wir können uns nur gegenseitig zuverlässig retten“, war die Meinung vieler Teilnehmer.
Korrekte Ausschreibungen sollten eine Angebotserstellung des Unternehmers vom Schreibtisch aus ermöglichen, stellte Heinz Schomakers vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) klar. Er riet den Baumpflegern, bei Unklarheiten eine umfassende Darstellung einzufordern. „Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Auftraggeber“, unterstrich Schomakers. Eine Übertragung an den Auftragnehmer muss umfassend und korrekt erfolgen. Die neue ZTV-Baumpflege aus 2017 ist für das Auftragsvergabeverfahren als umfassende Grundlage zu sehen, die nicht nur in einzelnen Abschnitten berücksichtigt werden sollte.
Der Vorsitzende des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger, Jörg Cremer, hat an der Überarbeitung der ZTV-Baumpflege mitgewirkt. Cremer erklärt, dass hiermit nun auch Leistungen geregelt sind, die zusätzlich erbracht oder im Vorfeld entweder nicht oder falsch beschrieben waren. „Wir haben einzelne hervorragende Beispiele an guten Ausschreibungen in der Baumpflege, aber die Regel ist das leider nicht. Wir können nur die Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) und den amtierenden AK-Stadtbäume auffordern, endlich ihren verbindlichen Vorgaben nachzukommen und alle öffentlichen Auftraggeber einzubinden“, so der Vorsitzende. (FgB/ZVG)
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