Appell: Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Die Branchenverbände (BHB, HHG, IVG) sind sich der außerordentlichen Dimension der aktuell weltweit auftretenden Corona-Epidemien für das Leben und die Gesundheit der Bürger in den betroffenen Staaten bewusst. Leben und Gesundheit sind die höchsten und schützenwertesten Güter und jedwedes wirtschaftliches Interesse hat sich diesem Schutzgedanken unterzuordnen.

BHB, HHG und IVG wollen die Auswirkungen bei der Warenversorgung für den privaten Endverbraucher so gering wie möglich halten. Grafik: GABOT.

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Alle nationalen und europäischen Wirtschaftsbeteiligten kennen die Auswirkungen der Corona-Epidemie in China auf die dortigen Produktions- und Transportbedingungen der zahlreichen NonFood-Konsumgüterartikel für den nationalen und europäischen Markt. Auch für Unternehmen, die nicht unmittelbar in China produzieren oder von dort Produkte beziehen, können die Auswirkungen des Coronavirus ein Risiko für ihre Warenversorgung darstellen. Der gemeinsame Appell der drei Branchenverbände richtet sich deshalb ausdrücklich an alle Stakeholder in allen Vertriebskanälen für Bau-, Heimwerker- und Gartenmarktprodukte in Deutschland und Europa mit dem Ziel, die Auswirkungen bei der Warenversorgung für den privaten Endverbraucher so gering wie möglich zu halten. Zugleich rufen die Verbände zur umsichtigen und planvollen Vorbereitung aller Unternehmen der Stakeholder auf eine mögliche Infektion der eignen Mitarbeiter@Innen auf. Alle Unternehmen sollten zum Schutze der Menschen und zur Sicherstellung der Produktion eigene Risikobewertungen und Maßnahmenpläne vorbereiten und testen.

Dieser Appell richtet sich an jedes Unternehmen in der Wertschöpfungskette, die unvorhersehbare Krisensituation im fairen und besonnenen Umgang miteinander gemeinschaftlich zu bewältigen und die eigene, ökonomische Gewinnorientierung in dieser besonderen Marktsituation verantwortungsvoll abzuwägen. Nur ein offener, partnerschaftliche Dialog entlang der Lieferkette wird es uns ermöglichen, zusätzliche negative Auswirkungen in der Warenversorgung und unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Die Abhängigkeit vom Produktionsstandort China ist je nach Hersteller, Produkt und Umfang im Sortiment sehr unterschiedlich. Wenn aber Fertigwarenprodukte aus chinesischer Produktion betroffen sind, sind alternative Beschaffungsszenarien oftmals weder kurz- noch mittelfristig möglich. Die Hersteller und Lieferanten haben alle zumutbaren, wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zu unternehmen, um ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und mögliche Versorgungslücken so gering wie möglich zu halten. Betroffene Hersteller und Lieferanten haben bei erkennbaren Lieferengpässen unverzüglich die Partner in den Lieferketten darüber zu informieren.

Alle Unternehmen in der Wertschöpfungskette sind aufgerufen, bei nicht vermeidbaren Lieferengpässen sinnvolle Lösungen zu finden und nachweislich durch Corona bedingte Lieferprobleme nicht vorrangig durch den Rechtsweg lösen zu wollen. Die Offenheit und Flexibilität kurzfristig alternative, bedarfsgerechte Produkte einzulisten und die Bereitschaft auf „Hamsterkäufe“ in der Lieferkette zu verzichten, kann die flächendeckende Versorgung der privaten Endverbraucher bei maximal möglichen Reichweiten sichern.

Nur im partnerschaftlichen, konstruktiven Zusammenwirken aller Wertschöpfungspartner werden wir die durch das Coranavirus ausgelösten Risiken sowie mögliche Versorgungsengpässe minimieren und den Bedarf der Endkunden bestmöglich decken können. (IVG)

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