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BVL: Teilwiderruf der Zulassung von Infinito
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 12. Februar 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Infinito (Zul.-Nr.: 025876-00) mit dem Wirkstoff Fluopicolide für die unten aufgeführten Anwendungen im Haus- und Kleingarten widerrufen. Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterungen:
- Bayer Garten Gemüse-Pilzfrei Infinito (Zul.-Nr.: 025876-60)
- Phyto Gemüse-Pilzfrei (Zul.-Nr.: 025876-61)
Der Teilwiderruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

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