PSM: Zulassungsänderungen bei Wirkstoffen Folpet und Tolclofos-methyl

Nach der Absenkung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) für die Wirkstoffe Folpet und Tolclofos-methyl hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für drei Pflanzenschutzmittel das Ruhen der Zulassung angeordnet bzw. die Zulassung für bestimmte Anwendungen widerrufen.

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Nach der Absenkung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) für die Wirkstoffe Folpet und Tolclofos-methyl hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für drei Pflanzenschutzmittel das Ruhen der Zulassung angeordnet bzw. die Zulassung für bestimmte Anwendungen widerrufen. Die Änderungen werden zum 26. August 2016 wirksam.

Risolex (Zul.-Nr. 033282-00) und Risolex flüssig (Zul.-Nr. 043845-00)
Die Zulassungen ruhen ab dem 26. August 2016 vollständig. Das Ruhen bedeutet, dass Risolex und Risolex flüssig ab dem 26. August 2016 nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr angewendet werden dürfen. Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sieht das Pflanzenschutzgesetz nach der Anordnung des Ruhens nicht vor.

Ridomil Gold Combi (Zul.-Nr. 024548-00)
Die Anwendungen in Zwiebelgemüse, Endivien und Kopfsalat, Spinat, Kohlrabi und Dicke Bohne werden zum 26. August 2016 widerrufen. In diesen Kulturen darf Ridomil Gold Combi nicht mehr angewendet werden. Die neuen RHG gelten für Ware, die ab dem 26. August 2016 produziert wird. Mit diesem Stichtag ist die Pflanzenschutzmittel-Anwendung gemeint, nicht die Ernte. Werden Risolex, Risolex flüssig oder Ridomil Gold Combi vor dem 26. August 2016 angewendet, sind die erzeugten Lebensmittel unbefristet verkehrsfähig. (BVL)

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