Rekordniveau: Ökostrom-Umlage steigt um 3%

Die Ökostrom-Umlage steigt im kommenden Jahr von 6,17 Cent auf 6,354 Cent pro Kilowattstunde und erreicht damit einen neuen Höchststand – das berichtete die Deutsche Presseagentur.

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Die Ökostrom-Umlage steigt im kommenden Jahr von 6,17 Cent auf 6,354 Cent pro Kilowattstunde und erreicht damit einen neuen Höchststand – das berichtete die Deutsche Presseagentur. Ein Zwei- bis Drei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt damit im kommenden Jahr allein für den Ausbau der erneuerbaren Energien 222,39 Euro. Das sind 3% mehr als in diesem Jahr.

Strompreise könnten im kommenden Jahr steigen
Ob sich dieser Anstieg auch auf der Stromrechnung bemerkbar macht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die EGG-Umlage macht etwa ein Viertel des Strompreises aus. Ein weiteres Viertel verteilt sich auf die sogenannten Netzentgelte (NNE). Auch diese werden 2016 regional steigen: „Einige Netzbetreiber haben bereits Erhöhungen der Netzentgelte für das kommende Jahr angekündigt, so dass der Strompreis im kommenden Jahr wieder ansteigen könnte“, erklärt Klaus Hufnagel, Geschäftsführer des Vergleichsportals TopTarif. Fest steht, dass die Entwicklung der Netzentgelte regional stark schwankt. Gerade in den neuen Bundesländern zahlen Verbraucher durchschnittlich höhere Entgelte.

Hoffnung: Beschaffungspreise an der Börse sinken
Hoffnung für Verbraucher machen die sinkenden Einkaufspreise für Strom. Denn der ist an der Leipziger Strombörse im Vergleich zum Vorjahr um etwa 7% günstiger. Allerdings ist noch unklar, ob Versorger die geringeren Preise auch an die Verbraucher weitergegeben: „Wir werden in den kommenden Wochen sehen, wie Versorger auf die Erhöhung der EEG-Umlage reagieren und wie sich die weiteren Preisbestanteile entwickeln. Dann wird klar sein, ob die Kosten für den Verbraucher im kommenden Jahr ansteigen“, erklärt Klaus Hufnagel.

EEG-Umlage: Anstieg um 80% in den letzten fünf Jahren
Die sinkenden Börsenpreise sind gleichzeitig ein Grund für den Anstieg der Ökostrom-Umlage. Denn die Netzbetreiber müssen Besitzern von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien gewinnen, gesetzlich festgelegte Mindestvergütungen zahlen, die deutlich über den Einkaufspreisen liegen. So regelt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sinken die Strompreise an der Börse, steigt die Differenz, die die Netzbetreiber als Ausgleich zahlen müssen. (Quelle: www.TopTarif.de)

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