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ZVG: "Beim Thema Glyphosat zur Sachlichkeit zurückkehren"
Als Reaktion auf die aktuelle Diskussion zum Wirkstoff Glyphosat hat der Vorstand des Zentralverbandes Gartenbau e.V. (ZVG) in seiner gestrigen Sitzung die Entschließung "Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat" verabschiedet.
Der ZVG fordert dabei dringend zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren und weist auf die geltenden strengen Maßstäbe bei Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln hin.
Der ZVG bekräftigt mit dem Forderungspapier das „5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz in Deutschland“ maßgeblicher Verbände des Agrarbereiches vom September 2014.
ZVG-Präsident Jürgen Mertz verdeutlicht, dass eine fundierte wissenschaftliche Analyse Basis für die Entscheidung der zuständigen Behörden sein muss. Es könne nicht sein, dass ohne eine solche fundierte Grundlage schon Forderungen nach einem Mittelverbot erhoben würden. Ich empfehle dringend, hier zur Sachlichkeit zurückzukehren. Die abschließende Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bleibt abzuwarten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hatte den Wirkstoff bisher als nicht krebserzeugend bewertet.
Entschließung des Vorstandes
Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat
Der Vorstand des Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) bekennt sich ausdrücklich zu einem nachhaltigen Pflanzenschutz. Kern ist für uns dabei der integrierte Pflanzenschutz, der vor allem im Obstbau und im Gemüsebau mit konkreten Richtlinien beschrieben wird. Mit den Leitlinien zum Integrierten Pflanzenschutz beteiligen sich die Fachgruppen Obstbau und Gemüsebau auch maßgeblich im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes nachhaltiger Pflanzenschutz, der vom ZVG mitgetragen wird.
Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sind im Pflanzenschutzgesetz auf Basis des EU-Rechts strenge Maßstäbe festgelegt, die im weltweiten Vergleich vorbildlich sind. Pflanzenschutzmittel können nur zugelassen werden, wenn keine unvertretbaren Auswirkungen für Natur und Umwelt, Anwender und Verbraucher zu befürchten sind. Hierzu werden im Rahmen der Zulassung – soweit erforderlich – Anwendungsbestimmungen und Auflagen für die Verwendung des Pflanzenschutzmittels auf der Zielfläche festgelegt. Die Verbände stehen dazu. Diese Aussage aus dem „5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz in Deutschland“ maßgeblicher Verbände des Agrarbereiches vom September 2014 wird heute nochmals bekräftigt.
Aktuell ist die Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat in der Diskussion. Hierzu stellt der Vorstand des Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) fest:
1. Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat sind vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen, d.h. die Zulassungsfähigkeit wurde anhand strenger, in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegter Kriterien geprüft.
2. Der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat ist von den für die gesundheitliche Bewertung zuständigen nationalen, europäischen und anderen internationalen Institutionen einschließlich des WHO/FAO Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) nach Prüfung aller vorliegenden Studien als nicht krebserzeugend bewertet worden (BfR, März 2015).
3. Der Entwurf des BfR-Berichts (Bundesinstitut für Risikobewertung) zur Neubewertung des Wirkstoffes in der EU stellt fest, dass Glyphosat die EU-Kriterien erfüllt und dass damit die Voraussetzungen für eine weitere Genehmigung als Pflanzenschutzmittelwirkstoff vorliegen. Dem Bericht zufolge gehen von Glyphosat keine Gefahren für die Gesundheit aus (BVL, 6.1.2014).
4. Der ZVG ist gegen weitere sachlich nicht erforderliche Einschränkungen im gärtnerischen Fachhandel, die die Auswahl an Mitteln weiter einengen und damit nicht nur die wissenschaftlich belegte Artenvielfalt, sondern auch gartenkulturelle Werte und persönliches Eigentum gefährden. Im gärtnerischen Fachhandel ist durch den Sachkundenachweis sichergestellt, dass der Anwender das richtige Mittel mit entsprechender Beratung über die korrekte Anwendung erhält.
5. Die Neubewertung des Wirkstoffes auf EU-Ebene durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist noch nicht abgeschlossen und bleibt abzuwarten. Hier werden wissenschaftliche Studien auf ihre Relevanz und Bedeutung geprüft und in die Neubewertung mit einbezogen.
6. Der Vorstand des ZVG bekräftigt sein Vertrauen in die Entscheidungen des BVL als Zulassungsbehörde für einen sicheren und unbedenklichen Pflanzenschutz mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen eines nachhaltigen Pflanzenschutzes. Dies gilt auch für die gesundheitliche Prüfung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung.

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