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Handel: WLAN-Störerhaftung bremst Innovationen aus
Ein Kommentar des stellvertretenden HDE-Hauptgeschäftsführers Stephan Tromp: "Jetzt soll es also die Bahn richten. Verkehrsminister Dobrindt fordert WLAN für alle Bahnhöfe und Züge. Das ist grundsätzlich eine gute Sache. Allerdings geht das am Kern des Problems vorbei. Denn es hat einen Grund, dass in Deutschland so selten öffentliches WLAN angeboten wird: Die gesetzlich geregelte Störerhaftung sorgt dafür, dass der WLAN-Betreiber für die Urheberrechtsverletzungen (z.B. illegale Musikdownloads) der Nutzer haftet. Dieses unkalkulierbare Risiko hält auch den Einzelhandel bisher vom Aufbau von WLAN für seine Kunden ab. Dabei steckt der Handel mitten in einem grundlegenden Strukturwandel, die Unternehmen müssen und wollen ihre Geschäftsmodelle digitalisieren. Viele der digitalen Lösungen und Innovationen im Ladengeschäft hängen vom Zugang der Kunden zum Internet ab. Der Internetempfang für die Smartphones der Verbraucher kann an vielen Standorten aber nur über WLAN sichergestellt werden. So verhindert die Störerhaf-tung letztlich die Modernisierung in vielen Einzelhandelsunternehmen in Deutschland. Die Bundesregierung kennt das Problem schon seit längerem, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde schon mehrfach verschoben. Es ist höchste Zeit, die Störerhaftung endlich abzuschaffen, damit die Händler neue und innovative Ideen auch in die Praxis umsetzen können."

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