Plöttner: Anerkennung für langjähriges Engagement

Für eine inzwischen 50 Jahre währende Mitgliedschaft im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen ist das Fachunternehmen Plöttner aus Wuppertal ausgezeichnet worden.

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Für eine inzwischen 50 Jahre währende Mitgliedschaft im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen ist das Fachunternehmen Plöttner aus Wuppertal ausgezeichnet worden. Inhaber Klaus Plöttner konnte in Oberhausen die Ehrenurkunde aus den Händen des Verbandspräsidenten Hans Christian Leonhards entgegen nehmen.

Gegründet wurde das Familienunternehmen im Jahr 1939 von Gärtnermeister Herbert Plöttner. Im Jahre 1971 übernahm dessen Sohn Kurt Plöttner den Landschaftsbaubetrieb. Und 1993 erfolgte dann die Übergabe der Firma an den jetzigen Inhaber Klaus Plöttner. Inzwischen ist die vierte Generation auf dem Weg, schon bald unternehmerische Verantwortung zu übernehmen: Für Sohn Martin Plöttner steht im kommenden Jahr der Bachelor-Abschluss im Garten- und Landschaftsbau-Studium an.

Das Unternehmen zählt durchschnittlich zehn Mitarbeiter und ist als Ausbildungsbetrieb anerkannt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Neu- und Umgestaltung von Gartenanlagen für private und gewerbliche Kunden sowie öffentliche Auftraggeber und die Wohnungswirtschaft. Abgerundet wird das Leistungsspektrum durch Kompetenzen für Ausschachtungen und Erdbewegungen sowie Entwässerungsarbeiten und Regenwassernutzungskonzepte. Eine Besonderheit des Unternehmens ist das Anlegen von Kinderspielplätzen.

Wie Hans Christian Leonhards verdeutlichte, haben die langjährigen Mitgliedsunternehmen durch ihr kontinuierliches Verbandsengagement dazu beigetragen, dass der GaLaBau NRW heute eine politisch wirksame Interessenvertretung darstellt. Seinen Worten zufolge liefern die vergangenen Jahre zahlreiche Beispiele für eine erfolgreiche Verbandsarbeit.

Dazu gehört, dass es weiterhin Landesgartenschauen in NRW gibt – wie in diesem Jahr in Zülpich im südwestlichen Rheinland sowie 2017 in Bad Lippspringe in Ostwestfalen. Ebenfalls auf die Verbandsarbeit der Landschaftsgärtner zurückzuführen ist, dass Privatleute auch ihre Kosten für Gartenpflege gegenüber dem Finanzamt steuermindernd ansetzen können – und damit ebenso wie Aufwendungen für Handwerkerleistungen für die Hausinstandhaltung. (pcw)

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