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BNN: Sieht Teile der Revision weiterhin mit großer Sorge
Am 25. März hat die EU-Kommission den Entwurf zur Revision der EU-Öko-Verordnung veröffentlicht. Die Inhalte entsprechen zu großen Teilen dem Non-Paper, welches dem BNN bereits vor der Bekanntgabe der Revision vorlag. Auf Basis dieses Dokuments hatte der Bundesverband bereits Anfang des Jahres ein Papier mit Vorbehalten zur Revision verfasst und am 28. Februar an den EU-Kommissar Dacian Ciolosversendet.
Der BNN bleibt bei seiner Einschätzung und sieht vor allem die Prozessorientierung als das zentrale Qualitätsmerkmal der ökologischen Lebensmittelwirtschaft in Gefahr. Zwar teilt der Verband die Einschätzung der EU-Kommission, dass weiterer Entwicklungsbedarf zur Öko-Verordnung besteht, jedoch rücken die begrüßenswerten Ansätze der Revision vor einer drohenden Endproduktkontrolle deutlich in den Hintergrund.
Kritisch sieht der BNN besonders einen Aspekt, der bei der bisherigen Diskussion um die Revision nicht ausreichend berücksichtigt wurde: die Bedeutung der delegierten Rechtsakte. „Erst nach der Verabschiedung der Revision ergeht der Auftrag an die Kommission, diese präzisierenden Aussagen zu definieren. Dieses aus dem Lissabon-Abkommen resultierende Verfahren birgt immer dort, wo der „Teufel im Detail steckt“ enorme Unwägbarkeiten. Für die vorgelegte Verordnung gilt dies insbesondere für den Artikel 20 und die dort formulierte Schaffung von Grenzwerten“, betont Elke Röder, Geschäftsführerin des BNN. „Aufgrund der langjährigen praktischen Erfahrung des Bundesverbandes mit der Interpretation von Pestizid-Spurennachweisen sind wir sicher, dass es nicht möglich ist, durch Analytik des Endprodukts eine eindeutige Bewertung eines Spurennachweises vorzunehmen. Ökolandbau findet schließlich nicht unter der Glasglocke statt. Grenzwerte werden zu sehr vielen ungerechten Sanktionen mit entsprechenden rechtlichen Unsicherheiten und gleichzeitig zu weniger Verbraucherschutz führen“, so Röder weiter.
Ein weiterer nicht ausgearbeiteter Punkt ist die geplante Verpflichtung eines Umweltmanagementsystems für Hersteller und Händler. Grundsätzlich ist eine solche Evaluation zu begrüßen. So verfügt der BNN bereits über einen Nachhaltigkeitsmonitor für Hersteller und Großhändler, der derzeit auf den Bereich des Naturkost-Einzelhandels ausgeweitet wird. Jedoch bleibt der Revisionsentwurf Umfang und Aufwände schuldig. Wichtige Details, die ebenfalls erst nach der Verabschiedung der Revision festgelegt werden.
Elke Röder bringt die Situation der Unternehmen auf den Punkt: „Als stufenübergreifender Branchenverband werden uns von vielen mittelständischen Unternehmen aus Naturkostherstellung, Groß- und Einzelhandel diese Unsicherheiten bezüglich der Revision der EU-Öko-Verordnung gespiegelt. Wir wollen diese Sorgen nicht nur weitertragen, sondern aktiv zu einer sachgerechten Lösung beitragen. Daher erneuern wir unser Angebot an die Entscheidungsträger, den Sachverstand der Unternehmen und ihrer politischen Vertreter in die entscheidungsgebenden Gremien einzubringen.“
Gleichzeitig wird sich der Bundesverband weiter - gemeinsam mit anderen Vertretern der Branche - intensiv mit der Revision der EU-Öko-Verordnung beschäftigen. Ziel aller Beteiligten darf nicht nur die Abwendung von Schaden, sondern muss vielmehr die Stärkung des europäischen Marktes für ökologische Lebensmittel, der Schutz der Integrität der ökologischen Produktion und der Erhalt und Ausbau des hohen Verbrauchervertrauens in Bio-Produkte sein.

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