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BVL: Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für Metamite widerrufen
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 11. Februar 2014 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel Metamite (GP-Nummer 005338-00/037) widerrufen.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Es wurde sofortige Vollziehung angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. (BVL)

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