Straelen und Kevelaer: Aktion gegen illegale Arbeitnehmer

Die Bundespolizei hat im November vier Gartenbaubetriebe in Kevelaer und Straelen durchsucht. Die Anordnung dazu kam vom Amtsgericht Kleve, das einen Durchsuchungsbeschluss auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kleve erlassen hatte. Anlass der Ermittlungen waren Hinweise, dass einige der Gartenbaubetriebe illegale indische Arbeiter beschäftigen würden.

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Die Bundespolizei hat im November vier Gartenbaubetriebe in Kevelaer und Straelen durchsucht. Die Anordnung dazu kam vom Amtsgericht Kleve, das einen Durchsuchungsbeschluss auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kleve erlassen hatte. Anlass der Ermittlungen waren Hinweise, dass einige der Gartenbaubetriebe illegale indische Arbeiter beschäftigen würden. Damit einhergehend sollten Sozialabgaben nicht abgeführt und Löhne auf niedrigstem Niveau "schwarz" gezahlt worden sein. 

Bei den Durchsuchungen wurden die Bundespolizisten, die zusätzlich von Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Emmerich und der Ausländerbehörde des Landkreises Kleve unterstützt wurden, fündig. Insgesamt konnten 14 illegal aufhältige indische Staatsangehörige in den Gartenbaubetrieben bei der Arbeit festgestellt werden. Drei der Inder hatten versucht, bei Eintreffen der Polizei zu fliehen, konnten aber nach einer kurzen Flucht über die angrenzenden Felder gestellt werden. Viele der angetroffenen Inder waren bereits aus anderen Kontrollen bekannt, hatten sich aber mittlerweile andere Dokumente oder Aufenthaltspapiere aus Spanien, Portugal oder Italien besorgt. Früher hatten sie hier in Deutschland schon einmal unter anderen Namen einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Zwei der Inder konnten gar keine Ausweisdokumente vorlegen. Zwei weitere waren zur Festnahme zwecks Abschiebung ausgeschrieben. Die Ermittlungen richten sich daher gegen die illegal aufhältigen Inder und die Gartenbaubetreiber, die durch die Beschäftigung die Grundlage zum illegalen Aufenthalt und zur illegalen Beschäftigung bilden. 

Die Bundespolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Beschäftigung von illegal aufhältigen Indern kein Kavaliersdelikt ist. Die Praxis der illegalen Beschäftigung begründet zusätzlich einen Straftatverdacht nach dem Aufenthaltsgesetz, weil dadurch die Grundlage für den illegalen Aufenthalt geschaffen wird. Indische Staatsangehörige, die einen spanischen, portugiesischen oder italienischen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen hier in Deutschland nicht arbeiten, sofern die Ausländerbehörde dies nicht ausdrücklich erlaubt. Mit den EU Aufenthaltstiteln dürfen die Inder in der EU lediglich frei reisen. Sobald sie hier in Deutschland eine Arbeit aufnehmen ist der Aufenthalt illegal. Wer Inder unter diesen Umständen beschäftigt, macht sich nach dem Aufenthaltsgesetz strafbar. Das Einschleusen von Ausländern kann mit Geldstrafe oder bei schwereren oder wiederholten Fällen mit Freiheitsstrafe bestraft werden. (ots) 

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