- Startseite
- IG BAU: Warnt vor Ausnahmen vom Mindestl...
IG BAU: Warnt vor Ausnahmen vom Mindestlohn
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) kritisiert die von der Union geforderte Sonderbehandlung von Erntehelfern beim Mindestlohn. "Es ist überfällig, dass in Deutschland eine verbindliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro eingeführt wird. Geschäftsmodelle, die auf Ausbeutung beruhen, müssen endlich der Vergangenheit angehören. Das gilt auch in der Landwirtschaft", sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Harald Schaum."Wer Sonderregelungen fordert, will eine Hintertür für weitere Ausnahmen offen halten. Diese Ungleichbehandlung wäre aber nicht nur verfassungsrechtlich heikel, sie missachtet zudem die Leistung der Menschen. Erntehelfer sind Arbeitnehmer wie alle anderen. Nur weil jemand zeitlich begrenzt arbeitet, darf er nicht schlechter gestellt werden. Dafür besteht kein sachlicher Grund. In einem der reichsten Länder der Welt muss es selbstverständlich sein, dass jeder von seiner Arbeit leben kann. Eine Beschäftigung zweiter Klasse darf es nicht geben.
Die IG BAU befürchtet, dass Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn zu Begehrlichkeiten führen. Lobbyverbände könnten mit Verweis auf Sonderbehandlungen weitere Ausnahmen durchsetzen. "Wenn es erst einmal an einer Stelle bröckelt, ist ein Dammbruch kaum mehr aufzuhalten", sagte Schaum. "Die existenzsichernde Lohnuntergrenze muss deshalb so gestaltet werden, dass sie den zu erwartenden Angriffen standhält."
Die IG BAU vertritt die Interessen von 120.000 Beschäftigten in der Landwirtschaft. Die bisherigen Saisonkräfte wurden in diesem Jahr regulär in den Tarifvertrag eingeordnet und ein Stufenplan wurde vereinbart. Mit Wirkung vom 01.07.2013 (alte Bundesländer) erhalten die Arbeitnehmer einen Stundenlohn in der Lohngruppe 1a von 7,00 Euro, in den neuen Bundesländern tritt diese Regelung ab 01.07.2014 mit einer Lohnhöhe von 7,10 Euro in Kraft. Der Stufenplan erhöht sich schrittweise auf 8,50 Euro. Die bisher mögliche freie Vereinbarung wurde in allen Verträgen ersatzlos gestrichen. Einen allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn gibt es in der Branche nicht. (IG BAU)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.