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BLHV: Spricht sich gegen Mindestlohn aus
Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband e.V. warnt eindringlich vor den Konsequenzen eines gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro. Bekanntlich sei diese Forderung der SPD Gegenstand der Koalitionsverhandlungen mit der CDU auf Bundesebene. Sollte sie Gesetz werden, rechne sich die Produktion insbesondere von Beerenobst in Deutschland dann nicht mehr, heißt es beim BLHV.
Der Verbraucher müsse bei einem Mindestlohn in der vorgeschlagenen Höhe bereit sein, für Obst künftig 20% mehr beim Einkauf zu bezahlen. Sonst werde die Obstproduktion ins Ausland abwandern. Dieses hätte auch erhebliche Konsequenzen für das nachgelagerte Gewerbe wie bspw. die Obstgroßmärkte, die mit Umsatzeinbrüchen rechnen müssten. Der gesetzliche Mindestlohn gefährde so nicht nur die Existenz von landwirtschaftlichen Sonderkulturbetrieben, sondern auch Arbeitsplätze im nachgelagerten Bereich. Deutsche Obstbauern müssten mit 8,50 Euro für ihre Erntehelfer dann mit polnischen Anbietern und einem Mindestlohn von 2,21 Euro bei Großabnehmern wie Aldi und Lidl konkurrieren.
Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre auch unsozial gegenüber den osteuropäischen Erntehelfern. Diese wären dann aufgrund der wegfallenden Produktionsstätten in Deutschland gezwungen bspw. in Polen für 2,21 Euro in der Stunde zu arbeiten, anstelle zum Tariflohn von 7,30 Euro (2014) in Deutschland. Der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes für Südbaden im BLHV, Franz-Josef Müller begrüßte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Initiative des CDU-Landesvorsitzenden Thomas Strobl, der Anregungen des Berufstandes aufgegriffen und sich für eine Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für landwirtschaftliche Erntehelfer ausgesprochen hat. Er forderte alle Bundestagsabgeordneten der möglichen künftigen Koalitionspartner auf, ausdrücklich auch die der SPD, keinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro für Erntehelfer zu beschließen. Er erwarte, dass die Politik rechtsgültige mit der Gewerkschaft IG BAU. vereinbarte Tarifverträge, deren Umsetzung den landwirtschaftlichen Arbeitgebern schon nicht leichtfalle, respektiert. (BLHV)

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