Saatgutmarkt: Widerstand gegen EU-Verordnungsentwurf

Einen Sturm der Entrüstung haben Pläne der EU-Kommission zur Neuregulierung des europäischen Saatgutmarkts ausgelöst. Ein entsprechender Verordnungsentwurf soll am 6. Mai 2013 von der Kommission vorgelegt werden.

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Einen Sturm der Entrüstung haben Pläne der EU-Kommission zur Neuregulierung des europäischen Saatgutmarkts ausgelöst. Ein entsprechender Verordnungsentwurf soll am 6. Mai 2013 von der Kommission vorgelegt werden. Grundlage dafür ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Danach dürfen Landwirte nur noch amtlich zugelassenes Saatgut verkaufen.

Alte und seltene Saatgut-Sorten waren davon bisher ausgenommen. Sie durften in althergebrachter Weise angebaut, getauscht und gehandelt werden. Der Verordnungsentwurf und Medienberichte darüber lösten Widerstand gegen die EU-Pläne aus. Denn danach sollten künftig Kleinbauern oder Privatleute solches Saatgut nicht einmal mehr verschenken dürfen. Etliche Gemüse- und Getreidesorten würden aus dem Anbau verschwinden und eine kleinstrukturierte Landwirtschaft würde von der Saatgut-Weitergabe ausgeschlossen, hieß es in Reaktionen von Umweltorganisationen und Privatgärtnern. Betroffen von dieser Neuregelung wären auch Hobbygärtner, die ihr eigenes Saatgut tauschen oder verschenken. Große Unternehmen hingegen könnten ihre beherrschende Marktstellung vergrößern, so die Befürchtung.

Kritisch äußerte sich auch das Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin. Deutschland setze sich dafür ein, den Marktzugang alter Sorten landwirtschaftlicher Arten und von Obst und Gemüse weiter zu entbürokratisieren. "Wir müssen alte Sorten erhalten und die biologische Vielfalt schützen. Gärtner und Züchter, die das Artenreichtum und die Sortenvielfalt erhalten, müssen auch künftig ohne Einschränkungen anbauen können", wird Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zitiert.

In einer Klarstellung hat die EU-Kommission darauf hingewiesen, dass es nicht beabsichtigt sei, die Regelungen für Privatgärtner anzuwenden. Diese könnten auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden. Die neuen Regelungen seien ausschließlich für professionelle Akteure, wie Landwirte oder Gartenbaubetriebe vorgesehen, die pflanzliches Saatgut erzeugen. Für Kleinstunternehmen gäbe es Ausnahmen und die Anforderungen an Kennzeichnung und Verpackung würden gering sein. Auch für alte Sorten sollen schwächere Regeln gelten, so die Kommission. Das Saatgut müsse aber aus Transparenzgründen dennoch registriert werden.

Es fragt sich nur, wo die Grenze zwischen professionellen Akteuren und Kleinstunternehmen verläuft und wie diese neuen Regeln mit gleichzeitigen Anstrengungen zum Erhalt von alten und vom Aussterben bedrohten Arten und Sorten zur Erhaltung der Biodiversität zusammenpassen. Auf der einen Seite wird Sortenvielfalt durch EU-Regulierungen in der Saatgutproduktion eingeschränkt, auf der anderen die Erhaltung von genetischer Vielfalt gefördert.

Der Verordnungsentwurf wird am 6. Mai 2013 von der EU-Kommission vorgelegt und dann in den zuständigen Ratsgremien der EU und im EU-Parlament beraten. (Quelle: www.aid.de) 

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