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Schweiz: Gemüsebauern atmen auf
Der Entscheid des Bundesrates über die Ventilklausel ändert nichts an der Vergabe von L-Bewilligungen (Kurzaufenthalts-Bewilligungen) – zur Freude der Gemüseproduzenten.
Der schlimmste Fall sei nicht eingetroffen, heisst es in einer Mitteilung des Verbandes der Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP). Denn auch nach dem gestrigen Entscheid des Bundesrates gelte bei den L-Bewilligungen der Status Quo. Diese seien vor allem für Freilandbetriebe wichtig, zumal diese nur während Frühling und Herbst ausländische Arbeitskräfte brauchen würden. Rund 80% der Arbeiter mit einer L-Bewilligungen stammen laut VSGP aus Polen. Die Gemüsebranche sei aber teilweise auch auf B-Bewilligungen für langjährige Mitarbeiter angewiesen. Der VSGP fordert, dass die Kontingente unbürokratisch und fair den einzelnen Branchen zugewiesen werden. (lid)

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