Blumenindustrie: Arbeitsrechtliche Mindeststandards oftmals Fehlanzeige

Ein frischer Blumenstrauß gehört für viele zum Valentinstag dazu. Was viele nicht wissen ist, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter der Blumenindustrie vor dem "Tag der Liebe" besonders ausbeuterischen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind.

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Ein frischer Blumenstrauß gehört für viele zum Valentinstag dazu. Was viele nicht wissen ist, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter der Blumenindustrie vor dem "Tag der Liebe" besonders ausbeuterischen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind. Darauf weist die Menschenrechtsorganisation FIAN jetzt hin. Regierungen müssten die Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen besser kontrollieren, fordert FIAN daher.

Der Valentinstag bedeute für Blumenarbeiterinnen in Ostafrika und Lateinamerika Akkordarbeit: 16 Stunden und mehr müssten sie vielerorts arbeiten, um die Bestellungen aus Europa und Nordamerika zu bedienen. Die vorgesehenen Wartezeiten nach dem Sprühen von zum Teil hochgefährlichen Pestiziden würden in den Wochen vor dem 14. Februar oft nicht eingehalten. "Die Blumenarbeiterinnen müssen dann im Pestizidnebel arbeiten - mit schwerwiegenden Folgen für ihre Gesundheit. Und das für einen Hungerlohn", erklärt FIAN-Referentin Gertrud Falk. "Das bedeutet eine Verletzungen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte", ergänzt sie.

Arbeiterinnen und Arbeiter, die sich gegen solche ausbeuterischen Arbeitsbedingungen zur Wehr setzten, riskierten oft unrechtmäßige Sanktionen ihrer Arbeitgeber. Ein aktuelles Beispiel dafür sei ein Betrieb des multinationalen Unternehmens Falcon in Kolumbien. Vor einem Jahr habe das Unternehmen mehrere Wochen Löhne und Sozialversicherungsbeiträge von 200 Arbeitskräften einbehalten. Als sich sieben von ihnen daraufhin gewerkschaftlich organisiert und bei der Geschäftsführung gegen diese Behandlung protestiert hätten, seien 72 Gewerkschaftsmitglieder ausgesperrt worden. Erst nach der Intervention von FIAN habe das Unternehmen sie wieder an ihre Arbeitsplätze gelassen. Inzwischen habe das Unternehmen Insolvenz beantragt und die Belegschaft erneut wegen einer Rosenkrankheit - unrechtmäßig - ausgesperrt. "Regierungen müssen Unternehmen strenger kontrollieren, damit diese sich nicht so leicht über Arbeitsschutzgesetze hinwegsetzen können", fordert Falk. "Der bewusste Konsum allein reicht nicht aus, um die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen von Blumenarbeiterinnen und Blumenarbeitern zu beenden." (Quelle: FIAN)

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