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Dehner: Beschäftigte erhalten weiterhin manteltarifvertragliche Leistungen
Ende Januar hat der Deutsche Handelsverband (HDE) angekündigt, dass die Tarifträgerverbände die mit der Gewerkschaft ver.di geschlossenen Entgelt- und Manteltarifverträge zum 30. April 2013 kündigen werden. Der HDE möchte mit dieser Maßnahme den Weg für die Modernisierung der Tarifverträge im Einzelhandel freimachen.
Die Dehner-Geschäftsleitung informiert heute seine Beschäftigten, dass die Kündigungen dieser Tarifverträge keinerlei Auswirkungen auf die Dehner-Beschäftigten haben.
Dehner hat der Belegschaft bereits am 16.06.2011 verbindlich zugesagt, dass die Ansprüche aus dem derzeit geltenden Manteltarifvertrag (das sind insbesondere Arbeitszeit, Urlaubstage, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beiträge zur Pensionskasse und vermögenswirksame Leistungen, etc.) ungeachtet einer etwaigen Kündigung durch eine der Tarifvertragsparteien bis mindestens 31. Dezember 2014 unverändert weiter gewährt werden.
"Wir stehen zu unserem Wort und zu unseren Mitarbeitern. Sicherheit für die Belegschaft kann eine Tarifbindung nicht bieten. Die beste Garantie für sichere Arbeitsplätze ist vor allem der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens, der verlässliche Einkommens- und Arbeitsbedingungen schafft", so Peter Kreil, Geschäftsbereichsleiter Personal und Mitglied der Dehner-Geschäftsleitung. (dehner)

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