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Verbraucherinformationsgesetz: Schwächt Wettbewerbsfähigkeit
Der Handelsverband Deutschland sieht das ab 1. September geltende neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kritisch. "Verbraucher haben ein Recht auf sachgerechte Information. Allerdings gefährden einige im VIG vorgesehene Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen" so Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDE.
Künftig sollen beispielsweise Behörden beim bloßen Verdacht des Überschreitens von Grenzwerten oder Höchstmengen Informationen veröffentlichen. Dafür muss dann weder eine akute Gefährdungslage noch ein abgeschlossenes Verfahren vorliegen. "Es ist richtig, die Öffentlichkeit bei einer Gefährdung so schnell wie möglich zu informieren. Allerdings dürfen Verbraucher nicht durch verfrühte oder gar ungeprüfte Informationen und Panikmeldungen verunsichert und Unternehmen dadurch in ihrer Existenz bedroht werden", so Tromp. (PdH)

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