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LGS Gießen: Eintrittspreisregelung noch nicht entschieden
Die Landesgartenschau Gießen 2014 GmbH (LGS GmbH) stellt klar, dass es sich lediglich um ein erstes Angebot handele, über das die Studierenden frei entscheiden können. Das Angebot sieht vor, allen Studierenden der Gießener Hochschulen gegen einen Aufschlag auf die Semestergebühren im Sommersemester 2014 freien Eintritt für die Landesgartenschau zu gewähren.
Im Januar 2012 wurden die Eintrittspreise der 5. Hessischen Landesgartenschau bekannt gegeben. Aufgrund der Bedeutung der Hochschulen in Gießen (höchste Studierendendichte Deutschlands) wurde von Seiten der Verantwortlichen angestrebt, eine eigene Regelung für die Studierenden beider Hochschulen zu finden. Im Juni 2012 fand dazu ein erstes Gespräch mit den Verantwortlichen der Allgemeinen Studierendenausschüsse der Universität Gießen und der Technischen Hochschule Mittelhessen, der Bürgermeisterin und Aufsichtsratsvorsitzenden Gerda Weigel-Greilich und dem Geschäftsführer der LGS GmbH, Ludwig Wiemer, statt.
In diesem Gespräch wurden die Möglichkeiten der Eintrittspreisgestaltung der Landesgartenschau für die Studierenden der Gießener Hochschulen diskutiert. Die Verantwortlichen der Landesgartenschau schlugen vor, den Zutritt für die gesamte Dauer der LGS über einen festen Beitrag zur Studiengebühr, ähnlich wie bei dem Semesterticket des RMV, zu ermöglichen. Diesen Weg hielten die Anwesenden beider Hochschulen für denkbar, unter der Voraussetzung die Studierenden per Urabstimmung im Wintersemester 2012/2013 entscheiden zu lassen.
Würden die Studierenden sich dafür entscheiden, würden sie eine Dauerkarte mit all Ihren Vorzügen erhalten. Alle Kultur- und Informationsveranstaltungen, die von der Landesgartenschau GmbH angeboten werden, wären im Preis enthalten. Geplant sind rund 1.500 Veranstaltungen an 163 Tagen.
Als erstes Angebot für den Aufschlag auf die Semestergebühren wurden 13,50 Euro genannt. Diese Summe entspricht dem Preis einer Tageskarte der Kategorie „Erwachsener ermäßigt“. Allen Anwesenden war zu diesem Zeitpunkt bewusst, dass es sich um ein erstes Gespräch und um einen ersten Vorschlag von Seiten der Verantwortlichen handelte.
„Es ist selbstverständlich, dass vor einer Urabstimmung der Studierenden Einigkeit über die Höhe des Beitrags bestehen muss und die Studierenden informiert werden müssen, welche Leistungen im Eintrittspreis enthalten sind“, so Ludwig Wiemer, Geschäftsführer der LGS GmbH.
Ein weiteres Gespräch zwischen den Verantwortlichen der Landesgartenschau und dem Allgemeinen Studierenden Ausschuss der beiden Hochschulen wird zeitnah erfolgen, an dem sicherlich auch die Beitragsumme verhandelt wird.
„Sollte die Regelung der Eintrittspreise über das Semesterticket nicht realisierbar sein, muss über andere Möglichkeiten nachgedacht werden. Wir stehen dem Ganzen offen gegenüber“, so die Verantwortlichen.

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