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DDAC in Kräutern: Keine akute Gefahr
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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat auf Basis deutscher und weiterer europäischer Verzehrsdaten die Aufnahme von DDAC-Rückständen in Lebensmitteln durch Verbraucherinnen und Verbraucher abgeschätzt. Die Rückstände überschreiten weder die akute Referenzdosis (ARfD) noch die akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI).
Lesen Sie die "Gesundheitliche Bewertung der Rückstände von Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) in Lebensmitteln" des BfR unter
www.bfr.bund.de/...ddac-in-lebensmitteln.pdf

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