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EU: Bio-Logo seit 1. Juli 2012 voll gültig
Die zweijährige Übergangsfrist zur Einhaltung der neuen EU-Kennzeichnungsvorschriften für die ökologische Lebensmittelwirtschaft geht zu Ende. Seit dem 1. Juli 2012 ist das EU-Öko-/Bio-Siegel auf allen vorverpackten in den EU-Mitgliedstaaten ökologisch erzeugten Lebensmitteln Pflicht, die den erforderlichen Normen entsprechen. Für unverpackte und importierte Bio-Erzeugnisse bleibt die Verwendung des Logos freiwillig. Andere private, regionale oder nationale Gütesiegel dürfen weiterhin neben dem EU-Logo abgebildet werden.
Das sogenannte „Euro-Blatt“-Logo wurde am 1. Juli 2010 eingeführt. Um jedoch den Wirtschaftsteilnehmern die Anpassung an die neuen Vorschriften zu erleichtern und die Verschwendung von vorhandenem Verpackungsmaterial zu vermeiden, wurde ein Übergangszeitraum von zwei Jahren eingeräumt, bevor die Vorschriften für alle Erzeugnisse verbindlich wurden. Neben dem Logo selbst sollten auch die Kennnummer der Kontrollstelle sowie der Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Rohstoffe zu sehen sein. Eine kürzlich durchgeführte Eurobarometer-Umfrage zur europäischen Einstellung zu Lebensmittelsicherheit und -qualität sowie dem ländlichen Raum, die in Kürze veröffentlicht wird, enthält Informationen zum EU-Bio-Logo und gibt Anlass zur ermutigenden Feststellung, dass das Logo seit seiner Einführung im Jahr 2010 bereits Anerkennung bei rund einem Viertel (24%) der EU-Bürger genießt.
„Wir hoffen, dass das EU-Logo in der weiteren Entwicklung zu einem weithin anerkannten Zeichen für die ökologische Lebensmittelerzeugung in der ganzen EU wird und Verbrauchern Vertrauen gibt, dass die Waren den strengen EU-Vorschriften für den ökologischen Landbau entsprechen,“ erklärte der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Dacian Ciolos. (eu)

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