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Schweiz: Konsumentenschutz kann nicht klagen
Das Bundesverwaltungsgericht tritt auf eine Beschwerde von Konsumentenschutzorganisationen im Zusammenhang mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip nicht ein.
Der Konsumentenschutz ist nach Ansicht des Gerichts nicht beschwerdelegitimiert, wie die Konsumentenschutz-Organisationen SKS, FRC und ACSI mitteilen. Die Konsumentenschützer hatten wegen einer zu kleinen Schriftgrösse auf Sahnebonbons gegen eine Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nach Cassis-de-Dijon-Prinzip geklagt.
Zuvor war das Bundesverwaltungsgericht mit derselben Begründung nicht auf Beschwerden des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV), des Schweizer Obstverbandes (SOV) und der Schweizer Milchproduzenten (SMP) eingegangen. Das Bundesgericht hat entsprechende Entscheide gestützt.
Der Konsumentenschutz will das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterziehen, sondern abwarten wie das Parlament über die Parlamentarische Initiative von Jacques Bourgeois entscheidet, die Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausklammern lassen will. Sollte diese abgelehnt werden, will der Konsumentenschutz politisch aktiv werden, um die Beschwerdelegitimation zu erhalten. (Quelle: lid)

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