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GABOT, 06.08.2012 - 05:59 Uhr
*Baumschule, *Gartenmarkt, *Gemüse/Obst, *Zierpflanzenbau, Internet & eCommerce
Die neuen Regelungen gegen Kostenfallen im Internet sehen vor, dass die Händler die Bestellbuttons neu beschriften und in Zukunft unter anderem sicher stellen, dass der Verbraucher in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abgabe der Bestellung nochmals über den Preis, die wesentlichen Eigenschaften der Ware und weitere Preisbestandteile wie beispielsweise Versandkosten informiert wird. (Quelle: PdH)
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"Buttonlösung": HDE befürchtet Abmahnwelle
Seit dem 1. August müssen Online-Händler die neuen gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet beachten. „Die Händler müssen teilweise wesentliche Änderungen vornehmen. Für viele kleine Online-Händler war die Umsetzungsfrist von drei Monaten sicher zu kurz“, so HDE-Experte Peter J. Schröder. Der Handelsverband Deutschland (HDE) befürchtet deshalb eine Abmahnwelle im Online-Handel. „Erfahrungsgemäß stehen einige Rechtsanwaltskanzleien schon auf dem Sprung und hoffen auf neue Verdienstmöglichkeiten. Besonders ärgerlich ist, dass teilweise noch unklar ist, wie einzelne gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden sollen“, so Schröder. Das gebe den Anwälten der „Abmahnindustrie“ unnötig Spielraum. Der HDE erneuerte deshalb in diesem Zusammenhang seine Forderung nach Maßnahmen der Bundesregierung gegen den Abmahnmissbrauch.Die neuen Regelungen gegen Kostenfallen im Internet sehen vor, dass die Händler die Bestellbuttons neu beschriften und in Zukunft unter anderem sicher stellen, dass der Verbraucher in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abgabe der Bestellung nochmals über den Preis, die wesentlichen Eigenschaften der Ware und weitere Preisbestandteile wie beispielsweise Versandkosten informiert wird. (Quelle: PdH)
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