BRANCHENBUCH

BaumschulenBotanikBedarfsartikelBildungDienstleistungenEinzelhandel/FloristenGartenbaubetriebeGartenzubehörLandschaftsbauJungpflanzenMedien/VerlageOrganisationenPrivate SeitenSaatgutSpezialkulturenTechnikVeranstaltungenVermarktungWissenschaftSonstiges Branchenbuch-RubrikenIhre Seite anmeldenGABOT-Premiumeintrag 

ONLINE-SHOP

Gartenbau-Bücher 

WEBTIPPS

 Gartenhaus Online Shop
 Gartenhaus von Bloxhuette
 Topfpflanzen aus Wiesmoor
 Internet für Gärtner
 Gartenhäuser


Details
GABOT, 25.04.2000 - 14:22 Uhr


ZVG bezweifelt Patent für Anbau unter Folie

Bauer aus Rheinland-Pfalz verlangt 800 Mark je HektarDer Zentralverband Gartenbau (ZVG) bezweifelt, dass einem Bauer aus der Nähe von Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz) zu Recht ein Patent für den Anbau von Obst und Gemüse unter Folie erteilt worden ist. Nach Informationen des ZVG betrifft das Patent sämtliche Anbauverfahren unter Folie. Hauptsächlich betroffen sind davon Spargel- und Erdbeeranbauer. Der Patent-Inhaber verlangt jetzt eine Lizenzgebühr von 800 Mark je Hektar und hat die betroffenen Anbauer zu einer Stellungnahme bis zum 14. April 2000 aufgefordert. Der Zentralverband Gartenbau wird gemeinsam mit seinen Bundesfachgruppen Obstbau und Gemüsebau und dem Deutschen Bauernverband (DBV) in dieser Angelegenheit vorgehen. Als erster Schritt konnte erreicht werden, dass der Patentinhaber und sein Anwalt vorläufig stillhalten und damit nicht mehr auf die knapp gesetzte Antwortfrist bis zum 14. April bestehe. Damit besteht jetzt die Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen, dass das Patent nichtig ist. Der Arbeitskreis Spargel der Bundesfachgruppe Gemüsebau unter Vorsitz von Dr. Christoph Wonneberger hat auf seiner Sitzung am 10. und 11. April in Unna (Westfalen) über dieses Thema beraten. Die Mitglieder des Arbeitskreises (Spargelberater aus ganz Deutschland und Vertreter des Berufsstandes) hatten kein Verständnis für die Eintragung des Patentes. Das Verfahren sei altbekannt und deshalb nicht mehr patentierbar. Alfons Hester, stellvertretender Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau, empfiehlt den Anbauern, vorerst nicht auf das anwaltliche Schreiben zu reagieren und auf keinen Fall die Lizenzgebühr zu zahlen.


Diesen Artikel bookmarken:

 

SEITE BOOKMARKEN

MARKTPLATZ

ImmobilienmarktKleinanzeigenmarktStellenmarkt Gartenbau

NEWSLETTER/RSS-FEEDS

Newsletter abonnierenNewsletter-ArchivRSS-Feeds abonnieren

DOSSIERS

igs 2013 GABOT-TIPP!Pflanzenschutz aktuellPflanzenschutztippsRankingsSteuern und FinanzenWeitere Dossiers

SPECIALS

BilderstreckenBuchvorstellungen Downloads KuriosesProspektcenterVideos Wetter

STELLENMARKT

Job-Angebote
TIPP: Landgard
TIPP: Sagaflor
TIPP: W. Baum
TIPP: Volmary
Job-GesucheStellenangebot aufgebenStellengesuch aufgeben

TWITTER

Folgen Sie uns auf Twitter

GABOT

Wir über unsRedaktion GABOTSponsoren Unsere DienstleistungenFür Ihre HomepageWerben auf GABOTPressebereichKontaktDie News von damalsBeliebte SuchbegriffeKategorien-ÜbersichtCopyright-Informationen Impressum