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GABOT, 10.03.2010 - 06:00 Uhr
O+G Handel

Pestizide in Gojibeeren

Die Werbung verspricht: täglich eine Handvoll der Beeren knabbern und man ist fit, bleibt gesund und fühlt sich jung. Goji, die angebliche Wunderbeere aus Asien, soll dies alles ermöglichen. Diese „Anti-Aging-Beeren“, auch Wolfsbeeren genannt, sind in den westlichen Ländern zum Trend geworden und werden seit Kurzem verstärkt auch von deutschen Verbrauchern verzehrt. Die reifen orange-roten Gojibeeren des Bocksdorn-Strauches (Lycium barbarum, ein Nachtschattengewächs) erinnern vom Aussehen an längliche Hagebutten, in getrockneter Form ähneln sie roten Rosinen. Sie schmecken fruchtig-herb, vergleichbar mit Cranberries. Goji werden bei uns z.B. in Form getrockneter Beeren pur, in Müsli oder Nussmischungen und als Saft oder Tee angeboten.

Teilweise werden Gojibeeren auch mit Hinweisen wie „naturbelassen“, „Natur“ oder bildlichen Darstellungen einer idyllischen, naturbelassenen Himalayalandschaft beworben, was beim Verbraucher den Eindruck erwecken kann, dass Gojibeeren traditionell und naturnah, ohne den Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel angebaut werden. Das CVUA Stuttgart hat deshalb schon im Jahr 2009 Gojibeeren auf Pestizidrückstände untersucht und hierbei festgestellt, dass alle 7 untersuchten Proben Gojibeeren aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen von Pestiziden zu beanstanden waren und Gojibeeren zu den Obstsorten mit vergleichsweise höherer Pestizidbelastung zählen. Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2009 wurden noch weitere 7 Proben untersucht, die ebenfalls beanstandet werden mussten. Um zu überprüfen ob sich die Rückstandssituation inzwischen gebessert hat und der Handel seiner Pflicht zur Verbesserung der Eigenkontrollen nachgekommen ist, damit dem Verbraucher nur Ware angeboten wird, die die lebensmittelrechtlichen Vorgaben einhält, wurde Anfang 2010 eine landesweite Probenahmeaktion für Gojibeeren durchgeführt und die Proben beim CVUA Stuttgart auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.

Fazit
Die Untersuchung von insgesamt 15 Proben getrockneter Gojibeeren im Zeitraum Januar - Februar 2010 auf Rückstände von über 500 Pflanzenschutzmitteln zeigte, dass konventionell angebaute Gojibeeren nach wie vor häufig Pestizidrückstände meist einer größeren Anzahl verschiedener Wirkstoffe aufweisen. Die Bilanz: 13 von 14 Proben (93%) konventionell angebauter Gojibeeren mussten aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen des Insektizids Acetamiprid beanstandet werden! Eine Probe wies zusätzlich eine Überschreitung der Höchstmenge des Fungizids Chlorthalonil auf. Insgesamt wurden in den 14 Proben aus konventionellem Anbau 34 unterschiedliche Pestizide nachgewiesen, wobei durchschnittlich 12,9 verschiedene Pestizide pro Beerenprobe mit einem Maximum von 19 verschiedenen Wirkstoffen in einer Beerenprobe festgestellt wurden. Durchschnittlich wurden 0,68 mg/kg an Pestizidrückständen in den Proben getrockneter Beeren aus konventionellem Anbau bestimmt, wobei hier noch eine Aufkonzentrierung der Rückstandsgehalte infolge des Trocknungsprozesses um den Faktor 3 - 5 im Vergleich zu den frischen Beeren zu berücksichtigen ist. Jedoch wurde bei keiner Probe die sogenannte akute Referenzdosis überschritten, d.h. dass keine der untersuchten Gojibeerenproben aufgrund der festgestellten Rückstände als gesundheitlich bedenklich einzustufen war. Die Ergebnisse verdeutlichen jedoch, dass Gojibeeren im konventionellen Anbau üblicherweise intensiv mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden und der Handel diese Produkte angesichts der hohen Beanstandungsrate im Rahmen der Eigenkontrolle sehr viel intensiver untersuchen muss, damit dem Verbraucher zukünftig nur lebensmittelrechtlich einwandfreie Ware angeboten wird. Weiterhin sollten hinsichtlich der Anbaubedingungen idealisierende Werbeaussagen zukünftig unterbleiben.

Besser stellt sich dagegen die Rückstandssituation bei Gojibeeren aus ökologischem Anbau dar. Bei einer Probe getrocknete Gojibeeren aus ökologischem Anbau wurden nur geringfügige Spuren von 2 Pestiziden mit Gehalten jeweils deutlich kleiner als 0,01 mg/kg festgestellt. Die Probe war damit hinsichtlich der Rückstände an Pflanzenschutzmitteln nicht zu beanstanden.

Aufgrund der derzeit unbefriedigenden Rückstandssituation bei Gojibeeren aus konventionellem Anbau werden die Untersuchungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung fortgeführt. Es ist vorgesehen, die Daten der betroffenen Gojibeeren gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 VIG an dieser Stelle zu veröffentlichen, nachdem die betroffenen Dritten nach § 4 Abs. 1 VIG Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist erhalten haben. (CVUA)


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